2011: Die wohnortnahe medizinische
Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung
in zwei Hamburger Bezirken
Ergebnisse
einer explorativen Pilotstudie in Hamburg
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Auftraggeber
für diese Studie war die Evangelische Stiftung Alsterdorf.
Ziele der Studie waren |
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die
grobe Überprüfung,
ob die Thesen der Bundesärztekammer auch für
Hamburg zutreffen könnten |
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die grobe Identifikation von
Stärken, Problemen und möglichen
medizinischen Versorgungsdefiziten bei Menschen mit geistiger
(und mehrfacher)
Behinderung |
Es
wurde sich auf zwei Hamburger Bezirke,
Altona und
Bergedorf, beschränkt. Die
Studie wurde in Kooperation mit dem
Deutschen Krankenhausinstitut (DKI) und mit
Frau Prof. Weber von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
(HAW) durchgeführt. Fachliche Unterstützung gewährten das
Evangelische Krankenhaus Alsterdorf und das
Werner-Otto-Institut.
Lesen
Sie hier die Kurzfassung der Ergebnisse |
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2010: Entschließung des 113.
Deutschen Ärztetages: "Konsequente Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonvention als wichtige Aufgabe
für Ärzteschaft und Gesellschaft".
Der
113. Deutsche Ärztetag
sieht die Notwendigkeit einer konsequenten Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Ärzteschaft
und unterstützt uneingeschränkt die Forderung
der Konvention nach einer bedarfsgerechten medizinischen
Versorgung von Menschen mit Behinderungen, die der
Qualität und dem Standard der Versorgung von Menschen
ohne Behinderungen entspricht. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
ist eine wesentliche Voraussetzung für ein selbstbestimmtes
Leben und eine vollständige und gleichberechtigte Teilhabe.
Lesen
Sie hier die Entschließung
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2009: Entschließung
des 112. Deutschen Ärztetages: "Gesundheit
und soziale Teilhabe von Menschen mit geistiger oder
mehrfacher
Behinderung in unserer Gesellschaft".
Die Verantwortung der Ärzteschaft
bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
wird hervorgehoben und die vielfältigen Ursachen
für die Defizite in der medizinischen Versorgung
von Menschen mit Behinderung aufgezeigt.
Lesen
Sie hier die Entschließung
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2009: Potsdamer Forderungen
Im Rahmen der
Fachtagung "Gesundheit für's Leben",
einer Veranstaltung der Bundesvereinigung Lebenshilfe
und der BAG Ärzte für Menschen mit geistiger
oder mehrfacher Behinderung e.V., wurden 2009 die "Potsdamer
Forderungen" aufgestellt. 13 Punkte sind darin
benannt, in denen die Teilnehmer dringenden Handlungsbedarf
für Deutschland sehen, um eine gute medizinische
Versorgung insbesondere für erwachsene Menschen
mit geistiger oder mehrfacher Behinderung zu ermöglichen.
Einzelne Aspekte davon werden bereits seit Jahren benannt,
ohne dass bisher grundlegende Verbesserungen erreicht
werden konnten. Die "Potsdamer Forderungen" fallen
in eine Zeit, in der sich Deutschland mit der Unterzeichnung
der UN-Konvention über die Rechte der Menschen
mit Behinderung verpflichtet hat, eine gleichberechtigte
Teilhabe in Gesundheitsfragen zu gewährleisten.
Lesen
Sie hier die Potsdamer Forderungen
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2006:
Konvention der Vereinten Nationen
Die Konvention
setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderung
nicht benachteiligt und als vollwertige Bürger
der Gesellschaft anerkannt werden. Sie fordert Inklusion,
die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen
Leben und beruft sich auf Inklusion als ein Menschenrecht.
Deutschland und derzeit 152 weitere Länder bekennen
sich zur Konvention der Vereinten Nationen und haben
sich mit ihrer Unterzeichnung dazu verpflichtet, sie
umzusetzen.
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Kernpunkte:
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Abschaffung von Barrieren in Städten,
Gebäuden und bei Transportmitteln. Ebenso im Internet
und in der Sprache durch barrierefreie Internetseiten und
die Etablierung von Gebärdensprache, Blindenschrift
und Leichter Sprache. |
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Ermöglichung eines selbstbestimmten
Lebens. Dieses beinhaltet: keine Eingriffe in persönliche
Rechte und Menschenrechte, keine Entmündigungen oder
Ausgrenzung von der Gemeinschaft durch freie Wahl von Wohnart
und -ort, Unterstützungsangebote und Assistenzen für
ein selbstbestimmtes Leben. |
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Gleiche Rechte für alle:
Recht auf Bildung und Erziehung, Recht auf Arbeit - Menschen
mit Behinderung verdienen ihren Lebensunterhalt selbst,
in einem offenen, zugänglichen und inklusiven ersten
Arbeitsmarkt. |
Gesetz
zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom
13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen
mit Behinderungen sowie
zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen
der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen
mit Behinderungen Download
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2003: Erklärung von
Rom
Vom 17. bis 20. September 2003
findet in Rom der 4. Europäische Kongress der
European Association for Mental Health in Mental Retardation
statt. Die Teilnehmer stellen fest, dass sich die
allgemeinen Gesundheitssysteme und die allgemeine Psychiatrie
in Europa nicht genug für Menschen mit geistiger
Behinderung engagieren und geben eine Erklärung
ab.
Lesen
Sie hier die Erklärung von Rom 2003
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2003: Europäisches
Manifest
Die holländische
Gesellschaft für Ärzte, die auf die Gesundheitsbetreuung
von Menschen mit geistiger Behinderung spezialisiert
sind ( NVAVG),
und die European Association of intellectual disability
medicine ( MAMH) entwerfen
gemeinsam mit der Erasmus Universität in Rotterdam
ein Manifest. Dieses Manifest wird in
einer Konferenz in Rotterdam im November 2003 von
Vertretern aus verschiedenen Ländern und verschiedenen
Berufen und Funktionen (Ärzte, andere medizinische
Berufsgruppen, Juristen, Eltern und Betreuer von
Menschen mit geistiger Behinderung, freiwillige Organisationen,
die sich mit Menschen mit geistiger Behinderung
befassen) ausgearbeitet und mit dem Titel "Minimale
Bedingungen für die Gesundheitsfürsorge
von Menschen mit geistiger Behinderung" in die
endgültige
Fassung gebracht.
Lesen
Sie hier das Europäische Manifest
Lesen Sie dazu
auch:
Minimale
Bedingungen für die Gesundheitsfürsorge
von Menschen mit geistiger Behinderung
Veröffentlicht in: Medizin für Menschen mit geistiger oder
mehrfacher Behinderung 1:7, 2004
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2001:
Kasseler Kongress und Kasseler Erklärung
Vom 08. bis 10.02.2001
findet im Anthroposophischen Zentrum in Kassel der
erste nationale Kongress zur Medizin für Menschen
mit Behinderung unter dem Titel "Medizin für
Menschen mit Behinderung – eine behinderte Medizin?!“ mit
rund 350 TeilnehmerInnen unter internationaler Beteiligung
statt. Ausgerichtet wird er von einer Arbeitsgruppe
aus Mitarbeitern der 'Bundesvereinigung Lebenshilfe',
der Interessenvertretung 'Selbstbestimmt Leben', dem
Projekt 'Wir vertreten uns selbst' und dem erweiterten
Vorstand der 'Norddeutschen Arbeitsgemeinschaft Ärztliche
Dienste für Menschen mit geistiger Behinderung'.
Zeitgleich wird das Jahrestreffen des MAMH (Medical
Aspects of Mental Handicap / European Association of
Intellectual Disability Medicine), einer Organisation
von in der Betreuung von Menschen mit geistiger Behinderung
tätigen Medizinerinnen und Medizinern aus ganz
Europa, in den Räumlichkeiten
des Zentrums ausgerichtet.
Am Vorabend des
eigentlichen Kongresses schließen sich die beiden
in Deutschland bestehenden behindertenmedizinisch tätigen
Arbeitsgemeinschaften zu einer Bundesarbeitsgemeinschaft Ärzte
für Menschen mit geistiger Behinderung zusammen
und wählen einen neuen Vorstand. Unterstützt
wird der Vorstand durch einen Beirat aus Mitgliedern
der
Bundesarbeitsgemeinschaft. Vorrangige Aufgaben des
neuen Vorstandes sind die Einführung einer Fortbildung
für behindertenmedizinisch tätige Ärztinnen
und Ärzte, die Initiierung von Forschungsprojekten
auf dem Gebiet der Behindertenmedizin und der weitere
Ausbau
internationaler Kontakte.
Lesen
Sie hier die Kasseler Erklärung |
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1998:
Positionspapier „Die gesundheitliche Versorgung
von Menschen mit geistiger Behinderung“
(Hrsg.:
Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe e.V. in Kooperation
mit den drei anderen Fachverbänden der Behindertenhilfe)
Die Broschüre "Die
gesundheitliche Versorgung von Menschen mit geistiger
Behinderung" 2013 können Sie kostenlos
beim Bundesverband evangelische Behindertenhilfe ( BEB) bestellen: Hier
geht es zur Bestellung |
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